Am 29. März argumentierten ältere Frauen aus der Schweiz in einer bahnbrechenden Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Versäumnis ihrer Regierung, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ihre Menschenrechte verletzt habe. Die Klägerinnen, allesamt Frauen über 63, sagen, dass infolge des Klimawandels häufiger und intensiver gewordene Hitzewellen ihr Recht auf Leben und Gesundheit bedrohen. Untersuchungen zeigen, dass die durch den Klimawandel verursachten Hitzewellen gefährdete Bevölkerungsgruppen, darunter auch ältere Frauen in der Schweiz schädigen.
Die KlimaSeniorinnen sagen, dass die Schweizer Regierung für diese Schäden verantwortlich ist, da sie zum globalen Klimawandel beiträgt und nur unzureichende Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergreift.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat noch nie über einen Fall im Zusammenhang mit der Klimakrise entschieden. Das Urteil könnte einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall darstellen.
Während der Anhörung stellten die Richter*innen eine Reihe schwieriger und wichtiger Fragen: Welche Standards sollte der Gerichtshof anwenden, wenn er die Angemessenheit der Klimapolitik der Regierungen im Hinblick auf die Menschenrechte beurteilt? Wie sollte der Gerichtshof die Konvention auslegen, um die Rechte derjenigen zu schützen, die durch den Klimawandel gefährdet sind? Welche Maßnahmen müssen Regierungen ergreifen, um eine Verschärfung der Klimakrise zu verhindern?
Dieser Fall könnte eine wichtige Rolle dabei spielen, Regierungen für ihre Untätigkeit in Sachen Klimawandel zur Verantwortung zu ziehen. Es ist auch nicht der einzige Klimafall vor dem Gerichtshof, letzte Woche wurde auch eine Klage gegen die französische Regierung verhandelt. Eine von Kindern initiierte Klimaklage gegen mehrere europäische Regierungen wird im Laufe des Jahres verhandelt. In all diesen Fällen werden die Verpflichtungen der Regierungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auf den Prüfstand gestellt. Die europäischen werden Regierungen aufgefordert, nachzuweisen, dass ihre Klimapolitik die Menschenrechte schützt.